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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller mit unseren jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns gesondert schriftlich bestätigt worden sind.

2.  Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung das Lager verlassen hat.

3. Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Zustimmung und nur frachtfrei vorgenommen werden. Bearbeitungskosten in Höhe von 25 % des Lieferwertes werden an der Gutschrift gekürzt. Alle Kosten für Nachprüfung, Instandsetzung und Neuverpacken werden zusätzlich in Abzug gebracht. Für defekte Teile kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Sonderausführungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

3. Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Zustimmung und nur frachtfrei vorgenommen werden. Bearbeitungskosten in Höhe von 25 % des Lieferwertes werden an der Gutschrift gekürzt. Alle Kosten für Nachprüfung, Instandsetzung und Neuverpacken werden zusätzlich in Abzug gebracht. Für defekte Teile kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Sonderausführungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

5. Lieferverzögerungen oder –beschränkungen, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches der Firma Horst Kolb GmbH liegen oder Leistungshindernisse, die von der Firma Kolb nicht zu vertreten sind, berechtigen den Besteller nicht, den Auftrag zu kündigen. In diesem Fall wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

6. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe von Angeboten verpflichtet nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

7. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich des bei Abschluss des Vertrages geltenden Umsatzsteuersatzes.

Der Besteller kommt in Verzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung ausgeglichen wird. Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus § 288 I BGB, bei Vollkaufleuten aus § 288 II BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

8. Bei Zahlungsverzug des Bestellers haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen. Etwaige Kosten von Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.

Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus gegenwärtigen Geschäftsverbindungen. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet und/oder vermischt wird. In diesem Fall erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Alle Forderungen aus Verkauf, Verarbeitung, Umwandlung oder Verbindung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller an uns ab. Pfändungen oder sonstige Eingriffe durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich mitzuteilen.

Zur Realisierung dieses Anspruchs verpflichtet sich der Besteller, uns die erforderlichen Auskünfte über den Standort der Ware zu geben; gleichzeitig räumt er uns das unwiderrufliche Recht ein, zur Abholung unserer Ware sein Betriebsgelände und die entsprechenden Räumlichkeiten zu betreten.

9. Die von uns gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Die Prüfungspflicht des Bestellers erstreckt sich auch auf Lieferungen, die direkt vom Hersteller an den Besteller erfolgen bzw. die auf Weisung des Bestellers an eine andere Adresse ( Kunde des Bestellers, Baustelle ) erfolgen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.

Unsere Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Besteller in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit zu geben. Hierzu hat uns der Besteller den Liefergegenstand in Mannheim frachtfrei zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, verfällt unsere Gewährleistungspflicht. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachweislich fehl, oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und sie deshalb verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche nicht gehemmt oder unterbrochen.

Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang im Falle der Abnahme nach Abnahme.

Sofern der Besteller Unternehmer im Sinne des § 310 BGB ist, haften wir nicht für Mängelfolgeschäden, es sei denn, dass der von uns gelieferten Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt und diese Zusicherung  gerade vor einem Mangelfolgeschaden der konkret aufgetretenen Art schützen sollte oder uns bzw. einem unserer Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

Besondere Garantieerklärungen der Hersteller der verkauften Sachen werden von uns in vollem Umfange weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Verbindlichkeit unsererseits nicht begründet.

Sofern der Besteller kein Verbraucher im Sinne von § 474ff BGB ist, wird die für den Besteller maßgebliche Verjährungsfrist bei Ansprüchen wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware in Abweichung von § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 1 Jahr verkürzt.

10. Erfüllungs- und Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten ist ausschließlich der Sitz der Firma Horst Kolb GmbH in Mannheim. Alle von der Firma Horst Kolb GmbH abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.

11. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.

Horst Kolb GmbH, Mannheim

01/2005

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